Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 wurde die Bauproduktenrichtlinie (BPR) durch die Bauproduktenverordnung (CPR 305/2011) ersetzt, die innerhalb der EU verbindlich die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vorschreibt, die unter eine harmonisierte europäische Norm fallen.
Die Leistungserklärung ist ein zentraler Bestandteil der Bauproduktenverordnung. Sie gibt Aufschluss über die Leistung eines Produkts und ist für sämtliche Bauprodukte erforderlich, die unter eine harmonisierte Europäische Norm fallen oder für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde; außerdem müssen diese Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Dies sorgt für mehr Transparenz und verbessert die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes.
Wir können daher bestätigen, dass alle Dakstra-Dachfenster, die unter eine harmonisierte Norm fallen, gemäß der Bauproduktenverordnung über eine CE-Kennzeichnung verfügen.
Um die speziellen Leistungsdaten für Ihr Fenster einzusehen, wählen Sie bitte aus der obigen Dropdown-Liste jene Angaben, die Sie dem Typenschild am oberen Rand des Flügelrahmens entnommen können.
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